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BVerwG, 28.01.1958 - IV B 143.57, IV C 184.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Konstanz, 27.03.1957 - II 197/56
- BVerwG, 28.01.1958 - IV B 143.57, IV C 184.57
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- BVerwG, 16.01.1958 - IV C 214.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.01.1958 - IV B 143.57
In solchen, wie hier, gelagerten Sachen keinen Verfahrensmangel anzunehmen, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletztBeschluß vom 16. Januar 1958 - BVerwG IV C 214.57 -). - BVerwG, 27.07.1956 - V C 85.55
Auszug aus BVerwG, 28.01.1958 - IV B 143.57
Auch die Stellungnahmen der Klägerin selbst (vgl. III der Revisionsbegründung des Rechtsanwalts O.) in den Schriftsätzen vom 15. Mai 1957 zur Revision und Nichtzulassungsbeschwerde nebst Anlagen sowie in den Schreiben vom 12. und 16. Juni 1957 enthalten nach der Auffassung des Senats, sofern sie im Hinblick auf die Entscheidung BVerwG V C 85.55 vom 27. Juli 1956 überhaupt beachtlich sein sollten, außer vielfach vorgebrachter Kritik an der angeblich verzögerlichen Tätigkeit der Ausgleichsbehörden in anderen Angelegenheiten der Klägerin, worauf sich auch die angebliche Wortentziehung durch den Vorsitzenden in der Verhandlung vom 27. März 1957 bezieht, keine schlüssigen Verfahrensrügen.